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   VGH Bayern, 14.06.2006 - 12 C 06.881   

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https://dejure.org/2006,66839
VGH Bayern, 14.06.2006 - 12 C 06.881 (https://dejure.org/2006,66839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2006 - 12 C 06.881 (https://dejure.org/2006,66839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 12 C 06.881 (https://dejure.org/2006,66839)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    26 b) Zum Sachgebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 188 Satz 1 VwGO gehören danach grundsätzlich alle Streitigkeiten nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und den hierzu ergangenen Landesausführungsgesetzen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 12 C 06.881 - zitiert nach Juris, Rdnr. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01. April 2003 - 6 L 6/03 - NVwZ-RR 2003, 702; SächsOVG, Beschluss vom 02. November 2007- 5 BS 380/07 - a. a. O., S. 87 f.; Kopp/Schenke, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 3, S. 1948; Eyermann, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 7; Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Band II, § 188 VwGO Rdnr. 7 [EL 14/Februar 2007]) und damit auch die Zuschussgewährung und finanzielle Förderung von Kindertagesstätteneinrichtungen, die auf der Grundlage dieser Vorschriften geleistet werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02. November 2007 - 5 BS 380/07 - a. a. O., S. 87 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt [OVG LSA], Urteile vom 06. November 2004 - 3 L 96/02 - LKV 2005, 462, [465] und vom 24. November 2004 - 3 L 356/03 - LKV 2005, 459, [462]; Eyermann, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 7; Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 188 VwGO Rdnr. 7; a. A.: ThürOVG, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 KO 237/05 - ZFSH/SGB 2006, 665, [673] unter Bezugnahme auf dessen Urteil vom 30. September 2004 - 2 KO 385/03 - a. a. O., S. 475, dem wiederum aus den unter I. 3 a) cc) dargelegten Gründen nicht zu folgen ist).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 12 E 157/15

    Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung

    Ungeachtet der Frage, ob die Gerichtkostenfreiheit nach § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO überhaupt im Rahmen der Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG geltend gemacht werden kann, verneinend etwa VG Ansbach, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - AN 14 K 05.00546 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 14. Mai 2010 - F 7 D 17/07 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. September 1979 - IX 1328/79 - bejahend Hmbg.OVG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2011 - 4 So 82/11 -, juris, und 23. Oktober 1997 - Bs IV 134/97 -, BayVGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 12 C 06.881 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - OVG 3 K 32.14 -, BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 5 KSt 1/04 -, sieht der Senat sich durch das Beschwerdevorbringen nicht veranlasst, von seiner ständigen Rechtsprechung abzuweichen, nach der Verfahren, in denen es um die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege geht, als auf § 90 SGB VIII beruhende sozialrechtliche Abgaben eigener Art, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2011.
  • VG München, 28.12.2022 - M 30 K 19.2699

    Freiwillige kommunale Zuwendungen an Eltern-Kind-Initiativen, die Kinderbetreuung

    Zur Jugendhilfe gehören alle Streitigkeiten nach dem SGB VIII und den ergänzenden Landesgesetzen, sofern sie dem Bereich der Fürsorge im weiten Sinne zugeordnet werden können; auch Angelegenheiten mit mittelbarem Bezug zu fürsorgerischen Maßnahmen wie etwa die Anerkennung und Förderung von Trägern der Jugendhilfe, insbesondere die Zuschussgewährung für Kindertageseinrichtungen, unterfallen dem Begriff der Jugendhilfe im Sinne des § 188 (vgl. Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand 08/2022, § 188 VwGO Rn. 11; BayVGH, B.v. 14.6.2006 - 12 C 06.881 - Rn. 3; OVG NW, B.v. 3.2.2006 - 12 A 3739/05 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2022 - 14 OB 313/22

    Gerichtskostenfreies Verfahren; Zum Umfang der gerichtskostenfreien Jugendhilfe

    Nach dem Sinn und Zweck des § 188 VwGO ist das unabhängig davon, ob es sich um die Gewährung oder Rückforderung von Jugendhilfe, um die Förderung von Kindern in Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, um eine Förderung von Verbänden und Trägern, um eine Pflegeerlaubnis, eine Kostenerstattung, um Teilnahmebeiträge, eine Heranziehung zu den Kosten, eine Überleitung oder einen sonstigen Streit aus dem Jugendhilferecht handelt (BayVGH, Beschl. v. 14.06.2006 - 12 C 06.881 -, juris Rn. 3; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 188 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 12 C 22.170

    Vorläufige Streitwertfestsetzung, Gerichtskostenfreiheit, Erinnerung gegen den

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats und weiterer Obergerichte vielmehr anerkannt, dass eine Kostenerinnerung auch gegen den Ansatz von Gerichtskosten "dem Grunde nach" mit der Begründung erhoben werden kann, für das Verfahren bestehe nach § 2 GKG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 188 Satz 2 VwGO oder § 83b AsylG, sachliche Kostenfreiheit (vgl. hierzu bereits BayVGH, B.v. 14.6.2006 - 12 C 06.881 - BeckRS 2009, 38163; zum Streitstand OVG Münster, B.v. 16.10.2015 - 12 E 157/15 - BeckRS 2015, 55455 Rn. 5 f.; vgl. ferner VG Kassel, B.v. 3.8.2021 - 4 K 432/21-KS - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2022 - 14 OB 312/22

    Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe

    Nach dem Sinn und Zweck des § 188 VwGO ist das unabhängig davon, ob es sich um die Gewährung oder Rückforderung von Jugendhilfe, um die Förderung von Kindern in Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, um eine Förderung von Verbänden und Trägern, um eine Pflegeerlaubnis, eine Kostenerstattung, um Teilnahmebeiträge, eine Heranziehung zu den Kosten, eine Überleitung oder einen sonstigen Streit aus dem Jugendhilferecht handelt (BayVGH, Beschl. v. 14.06.2006 - 12 C 06.881 -, juris Rn. 3; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 188 Rn. 5).
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